Häufig gestellte Fragen
Wie können wir Ihnen helfen?
Wir wissen, dass die erste Teilnahme an einer Auktion nicht immer einfach ist. Da wir Ihnen das bestmögliche Auktionserlebnis bieten möchten, haben wir einige der am häufigsten gestellten Fragen gesammelt und zusammengestellt.
Sie finden nicht die richtige Antwort zur Lösung Ihres Problems? Lassen Sie uns wissen, wie wir Ihnen helfen können, indem Sie unser KONTAKTFORMULAR verwenden.
Nutzerkonto und Registrierung zu Verkäufen:
Wie erstelle ich ein Nutzerkonto?
- Klicken Sie auf die Schaltfläche „LOG IN / REGISTER“ in der oberen rechten Ecke der Website
- Geben Sie Ihre vollständigen Daten ein (vollständiger Name, Kontaktdaten wie E-Mail und Telefon-Nr., Rechnungsadresse und firmenrelevante Daten, USt-Id. sind erforderlich)
- Abonnieren Sie unseren Newsletter, wenn Sie über bevorstehende Verkäufe und Verkaufsrelevante Ankündigungen informiert werden möchten (nicht notwendig)
- Lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzrichtlinie sorgfältig durch und bestätigen Sie diese durch das Ankreuzen des Kästchens
- Klicken Sie auf den Button "Konto erstellen"
- Sie erhalten dann per E-Mail einen Link zur Kontoverifizierung. Nachdem Sie Ihr Konto verifiziert haben, können Sie sich für jeden Verkauf registrieren.
Wie melde ich mich für einen Verkauf an?
Nachdem Sie ein Konto erstellt haben, können Sie sich für jeden Verkauf registrieren. Das können Sie tun, indem Sie entweder zum Auktionskalender gehen und in der unteren rechten Ecke jeder Auktion auf „Für diesen Verkauf registrieren“ klicken. Wenn Sie sich bereits in einem Auktionskatalog befinden, können Sie auf den „Für diesen Verkauf registrieren“-Button in der oberen rechten Ecke klicken.
Lesen Sie die für diesen Verkauf gültige AGB noch einmal durch, akzeptieren Sie diese durch Ankreuzen des Kästchens und klicken Sie auf „Registrieren“.
Kann ich als Privatperson an einer Auktion teilnehmen?
Nein. Die Teilnahme an Auktionen und anderen Verkäufen ist ausnahmslos Gewerbetreibenden und Unternehmern gemäß § 14 BGB vorbehalten. Die Überprüfung der Unternehmereigenschaft erfolgt anhand der gültigen Umsatzsteuernummer.
Ich habe ein Gewerbe, aber keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, was kann ich tun?
Sollten Sie ein Gewerbe angemeldet haben, jedoch keine Aussenhandelsgeschäfte betreiben, weshalb Sie keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzen, können Sie Ihre gewerbliche Steuernummer als Ersatz bei der Anmeldung eintragen. Sollten Sie keine gültige USt-ID besitzen, bitten wir Sie uns einen Handelsregisterauszug in Kopie vorzulegen. Bei Verkäufen aus dem europäischen Ausland ist allerdings zur Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht die Angabe einer gültige Ust.Id zwingend erforderlich.
Ich habe keinen Link zur Verifizierung per E-Mail erhalten, was kann ich tun?
Wenn Sie Ihren E-Mail-Verifizierungslink nicht erhalten haben, überprüfen Sie bitte zuerst Ihre Junk-E-Mail- und Spam-Ordner. Sollte dennoch keine Verifizierungs-E-Mail auffindbar sein, kontaktieren Sie uns bitte über das KONTAKTFORMULAR
Zu Verkaufs- und Auktionsabläufen:
Wo ist meine Wunschliste und wo ist der "My Bids"- Bereich?
Damit wir für unsere Kunden reibungslose Verkäufe garantieren können, updaten wir unsere Webpage ständig und passen das System an die neusten neuste Softwareupdates an. Mit dem letzten Update wurde der "My Bids"-Bereich und somit auch die globale Wunschliste entfernt.
Dafür haben Sie jetzt die Möglichkeit, direkt im jeweiligen Auktions-Katalog neue Filter zu setzen, um den Katalog, in dem sie aktuell arbeiten, zu ordnen. Dafür stehen drei neue Filter zur Verfügung: "Starred", "Höchstbietend" und "Überboten".
Um einen Artikel einer lokalen Wunschliste hinzuzufügen, klicken Sie bitte auf das "Stern"-Symbol, das auf jedem Artikel-Bild zu sehen ist. Wenn Sie nun auf den Filter "Starred" klicken, werden nur diese markierten Artikel im Katalog angezeigt.
Diese Favoriten sind nur in dem Katalog sichtbar, im dem Sie mitbieten möchten.
Ihr Vorteil: Sie haben nun alles im Blick und müssen während des Auktionsgeschehens nicht mehr zwischen "My Bids" und dem Auktionskatalog wechseln.
Wie platziere ich ein Gebot?
Sie können ein Gebot abgeben, indem Sie den blauen Knopf drücken, der jedem Artikel im Auktionskatalog zugeordnet ist. Durch einen Klick auf den Button wird automatisch der Betrag geboten, der in der blauen Schaltfläche angezeigt wird.
Wie stelle ich automatische Gebote ein?
Sie können ein automatisches Gebot abgeben, indem Sie auf "Automatisches Gebot abgeben" klicken und dann links neben der Gebotsschaltfläche den Maximalbetrag eingeben, den Sie auf ein bestimmtes Los bieten möchten. Das System speichert Ihren automatischen Gebotsbetrag und bietet automatisch in den vom System vorgegebenen Gebotsschritten für Sie mit, bis der hinterlegte Maximalbetrag erreicht wurde.
Sie können den Betrag ändern, sobald er festgelegt wurde, indem Sie den korrigierten Betrag eingeben und die Eingabetaste drücken.
Was bedeuten „Mindestpreis nicht erreicht“, „Mindestpreis erreicht“ und „Kein Mindestpreis“?
Der Hinweis “Mindestpreis nicht erreicht“ weist darauf hin, dass der für diesen Artikel hinterlegte Mindestverkaufspreis mit dem platzierten Höchstgebot nicht erreicht wurde. Es ist gängige Praxis im Auktionsgeschäft, dass Artikel nur mit einem Mindestpreis versteigert werden, um den Verkäufer, in dessen Namen der Auktionator versteigert, vor einem übermäßigen Verlustgeschäft zu schützen. Demnach gewinnt das Höchstgebot nur dann den Artikel, wenn damit der Mindestpreis erreicht wurde und der Hinweis „Mindestpreis erreicht“ zu sehen ist. Dementsprechend bedeutet „Kein Mindestpreis“, dass für diesen Artikel kein Mindestpreis hinterlegt wurde.
Wie finde ich heraus, ob ich einen Artikel nach Ablauf der Auktion ersteigert habe?
Nach Ablauf der Auktion/ des Verkaufs werden alle Käufer mit Zuschlag entweder unmittelbar vom Verkäufer/Auktionator informiert oder sie erhalten binnen 48 Stunden eine Proforma-Rechnung mit Auflistung aller erfolgreich ersteigerten Artikel.
Wo finde ich meine Gebote, wenn der Verkauf abgelaufen ist?
Alle persönlichen Favoriten sowie gewonnene und Verlorene Lose sind weiterhin auch dann für Sie einsehbar, wenn der Verkauf vollständig geschlossen und archiviert wurde. Alle archivierten Verkäufe finden Sie unter dem Menüpunkt "Auktionen" -> "Archivierte Auktionen" oben in der Hauptnavigation oder ganz unten im Homepage-Footer.
Die letzten Verkaufe werden in der Liste dabei als erstes angezeigt.
Falls Sie nicht sicher sind, ob der Verkauf bereits archiviert wurde, kontaktieren Sie bitte den jeweiligen Projektmanager. In der Regel dauert es einen Werktag, bis der Verkauf in der Liste archivierter Verkäufe angezeigt wird.
Verkaufsbedingungen und Rechnungsstellung:
Welche Bezahlmethoden bieten wir an?
Wir akzeptieren keine Kreditkartenzahlung, keine Barzahlung oder andere digitale Bezahlmöglichkeiten wie Paypal, Google Pay oder Kryptowährungen. Rechnungen können nur per Banküberweisung beglichen werden.
Welche Möglichkeiten gibt es, bei Maynards zu kaufen?
Online-Auktion - Das höchste Gebot gewinnt! Auf die im Auktionskatalog gelisteten Artikel können bis zum gesetzten Schlusstermin eines jeden Loses Gebote eingereicht werden. Das Bieten erfolgt elektronisch und in Echtzeit. Das aktuelle Höchstgebot ist dabei öffentlich einsehbar. Je nach Auktion können bei den Artikeln Mindestpreise hinterlegt sein, die für einen finalen Zuschlag überboten sein müssen. Nach Abschluss der Auktion erhalten die Teilnehmer die Zuschlagsbestätigung für ihre gewonnen Artikel per Email.
Privat verhandelter Verkauf - Maynards bietet ausgewählte Artikel auch auf einschlägigen Gebrauchtmaschinen-Portalen und der eigenen Seite zum frei verhandelten Verkauf an. Kontaktieren Sie den zuständigen Projektmanager – man wird sich bestimmt handelseinig!
Ausschreibung - ein Verkauf, bei dem alle Interessenten aufgefordert werden, ihre Angebote für bestimmte Artikel bis zu einem bestimmten Datum und einer bestimmten Uhrzeit abzugeben.
Was ist die "Käuferprämie" bzw. das "Aufgeld"?
Die "Käuferprämie" bzw. das "Aufgeld" wird zusätzlich zum Zuschlagspreis eines Auktionsartikels berechnet. Hat ein Käufer den Zuschlag bekommen muss sowohl den Zuschlagspreis als auch die "Käuferprämie"/das Aufgeld" zahlen. Wenn der Zuschlagspreis beispielsweise 1.000€ beträgt, beträgt die berechnete "Käuferprämie" bei einem Satz von 18% 180€.
Bitte beachten Sie, dass der Prozentsatz für die "Käuferprämie"/"das Aufgeld" bei jedem Verkauf variieren kann.
Was ist das "Export Deposit"?
Unternehmen die eine gültige Umsatzsteuernummer nachweisen können und die Waren und Dienstleistungen im europäischen Ausland oder auch Drittland kaufen sind grundsätzlich Umsatzsteuer befreit. Da der Transport der Ware bei den meisten unserer Verkäufe allerdings dem Käufer obliegt, ist die Ausfuhr für uns leider nicht direkt steuer- bzw. nachweisbar. Maynards ist aber dem Finanzamt gegenüber für die gesetzliche Mehrwertsteuer verantwortlich und auf die Erbringung gültiger Exportpapiere durch den Käufer angewiesen.
Der Export ist bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung durch eine sogenannte Gelangensbestätigung zu belegen. Einen Vordruck hierfür erhalten sie mit der Rechnung. Diesen senden sie uns nach Beförderung der Ware bitte ausgefüllt zurück. Sie erhalten dann das Pfand in voller Höhe umgehend rückerstattet.
Im Falle einse Exportes in ein Drittland benötigen wir den elektronischen Ausgangsvermerk der Ausfuhrzollstelle.
Sollte die Ware widererwartend nicht innerhalb von 3 Monaten nach Abholung ausgeführt werden, wird das Pfand als Mehrwertsteuer abgeführt.
Bis zu welchem Zeitpunkt müssen die ersteigerten Artikel spätestens bezahlt werden?
Die Frist zur Zahlung des vollen Kaufpreises für gekaufte Artikel beträgt wenn nicht anders angeben, 3 Tage nach Rechnungserhalt.
Demontage und Abholung:
Darf ich meine Artikel selbst demontieren und wie wird die Abholung organisiert?
Maynards Europe arbeitet mit ausgesuchten und professionellen Partnern zusammen, die sämtliche Demontagetätigkeiten im Rahmen ihrer Dienstleistung übernehmen. Die anfallenden Gebühren für diese Dienstleistung werden offen in der jeweiligen Artikelbeschreibung im Verkaufskatalog hinterlegt und im Zuge des Verkaufs kommuniziert. Die Gebühren werden zusammen mit dem Zuschlagpreis und der Käuferprämie bei Rechnungsstellung nach dem Verkauf fällig. Eine eigenständige und eigenverantwortliche Demontage und Verladung durch den Käufer ist nur in Ausnahmefällen erlaubt und hängt von den jeweiligen Verkaufsbedingungen ab. Eine Absprache mit dem zuständigen Projektmanager ist zwingend erforderlich.
Der Verlade- und Abholungsprozess richtet sich ebenfalls nach den spezifischen Verkaufsbedingungen, wobei in der Regel zwei Szenarien möglich sind:
Szenario 1: Die versteigerten Artikel werden durch eine von Maynards beauftragten Firma auf das vom Kunden bereitgestellte und für den Transport der Ware geeignetes Fahrzeug geladen. Für diese Dienstleistung wird eine Gebühr berechnet, die bei Rechnungsstellung zusammen mit dem Zuschlagpreis und der Käuferprämie fällig wird. In der Regel werden die Demontagekosten und Verladekosten zusammen als Pauschale offen in der Artikelbeschreibung im Verkaufskatalog und im Laufe der Verkaufskommunikation mitgeteilt.
In gesonderten Fällen ist diese Pauschale je nach Verkauf bereits im Höchstgebot enthalten. Die spezifischen Demontage- und Verladekonditionen des jeweiligen Verkaufs werden offen kommuniziert.
Szenario 2:
Die Demontage und Verladung der ersteigerten Artikel werden vom Käufer selbst, seinen Angestellten oder einem vom Käufer beauftragtem Fachunternehmen fachmännisch durchgeführt. In jedem Fall muss jegliches Personal, dass an Ort und Stelle tätig wird, über gültige Arbeitserlaubnis verfügen und jede Tätigkeit in Übereinstimmung mit geltenden und örtlichen Arbeits- und Sicherheitsrichtlinien durchführen.
Maynards behält sich vor, vom Käufer bereitgestelltes Personal im Vorfeld zu überprüfen und während der Arbeit zu überwachen. Sollte die Durchführung von Arbeiten getroffenen Vereinbarungen widersprechen, müssen weitere Arbeiten sofort eingestellt werden.
Für jeden Verkauf werden spezifische Demontage- und Verladebedingungen offen kommuniziert.
Bis wann müssen meine ersteigerten Artikel abgeholt werden?
Die Frist zur Abholung von in Auktionen oder durch sonstige Verkäufe gekauften Artikel ist von Verkauf zu Verkauf unterschiedlich und wird gesondert kommuniziert. Im Falle dessen, dass ein von Maynards beauftragter Dienstleister die Demontage und Ausgabe der Artikel durchführt, werden die Termine und Fristen durch diesen in Absprache mit Maynards kommuniziert und festgelegt.