Anwendbarkeit 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) finden ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Vertragspartner“) Anwendung. 1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden zurückgewiesen, es sei denn, Maynards Europe GmbH (nachfolgend „Maynards“) hat diesen ausdrücklich zugestimmt. Dies gilt auch für alle zukünftige Geschäfte und auch dann, wenn in Kenntnis abweichender, ergänzender oder entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Vertragspartners Gegenstände geliefert werden. 1.3 Diese AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung (abrufbar über unsere Website) bzw. jedenfalls in der letzten dem Vertragspartner in Textform mitgeteilten Fassung. Sie gelten für künftige vertragliche Beziehungen zwischen Maynards und dem Vertragspartner, auch wenn hierüber keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird. 1.4 Maynards veräußert vornehmlich gebrauchte bzw. nicht neu hergestellte Wirtschaftsgüter – teils im eigenen, teils im fremden Namen, in der Form von Onlineversteigerungen, Ausschreibungen und frei verhandelten Verkäufen (nachfolgend „Veräußerungsgeschäft(e)“). Je nach dem, in welchem Format das jeweilige Veräußerungsgeschäft erfolgt, finden neben den allgemeinen Bestimmungen dieses Abschnitts A. die besonderen Bestimmungen der Abschnitte B. bis D. Anwendung: - Für Veräußerungsgeschäfte, bei denen Maynards als Vertreter des Verkäufers (letzterer nachfolgend auch „Auftraggeber“) auftritt, gelten zusätzlich die Besonderen Bestimmungen des Abschnitts B. Dies gilt auch dann, wenn Maynards die Vertretung seines Auftraggebers offenlegt, der Name des Auftraggebers bei Vertragsschluss jedoch nicht mitgeteilt wird. - Für Veräußerungsgeschäfte, bei denen Maynards im eigenen Namen handelt, gelten zusätzlich die Bestimmungen des Abschnitts C. - Für Online-Auktionen, d.h. Verkäufe über die unter der Internetadresse „https://auctions.maynards.com“ erreichbare Onlineplattform (nachfolgend „Auktionsplattform“), gelten zusätzlich die Besonderen Bestimmungen des Abschnitts D.
Kaufpreis, Käuferprovision, Umsatzsteuer, Sicherheitsleistung, Fälligkeit 2.1 Der Kaufpreis versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 2.2 Ein Vertragspartner, dessen Lieferadresse sich in einem anderen Mitgliedstaat der EU befindet, erhält abweichend von Ziff. 2.1 eine Rechnung, die den Kauf als umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung ausweist. Voraussetzung ist, dass der Vertragspartner vor Abschluss des Kaufvertrags Maynards eine gültige ausländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitteilt, die ihm von dem anderen Mitgliedstaat erteilt wurde. Zudem hat er aktuelle Ausweiskopien zu übermitteln (bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen: der handelnden Vertreter). Im Falle der Versendung bzw. Beförderung durch den Vertragspartner ist dieser verpflichtet, gegenüber Maynards ein nach §§ 17b ff UStDV gültiges Nachweisdokument zu erbringen, durch welches sich die Voraussetzungen für die innergemeinschaftliche Lieferung zweifelsfrei belegen lassen. Er hat den Nachweis innerhalb von sieben Tagen ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorzulegen. 2.3 Ein Vertragspartner, dessen Lieferadresse sich im Drittland befindet, erhält abweichend von Ziff. 2.1 eine Rechnung, die den Kauf als umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung ausweist. Im Falle der Versendung bzw. Beförderung durch den Vertragspartner ist dieser verpflichtet, gegenüber Maynards ein nach den §§ 9, 10 UStDV gültiges Nachweisdokument zu erbringen, durch welches sich die Ausfuhrlieferung zweifelsfrei belegen lässt. Er hat den Nachweis innerhalb von sieben Tagen ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorzulegen. 2.4 Der Vertragspartner hat in den Fällen der Ziff. 2.2 bzw. 2.3 eine Sicherheit in Höhe der gesetzlichen Umsatzsteuer zu leisten. Die Sicherheit ist für die Tilgung der anfallenden Umsatzsteuer zu verwenden, falls sich erweist, dass die Lieferung der deutschen Umsatzsteuer unterliegt. Dieser Fall kann eintreten, wenn der Vertragspartner seinen vorgenannten Nachweis- bzw. Mitteilungspflichten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt. Gleiches gilt, wenn sonstige Umstände vorliegen, die zu einer Umsatzsteuerpflicht führen. Sollten die Voraussetzungen für eine Umsatzsteuerbefreiung nicht vorliegen, ist Maynards berechtigt, die ausgestellte (Netto-)Rechnung zu stornieren und eine neue Rechnung auszustellen, auf welcher die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer offen ausgewiesen ist. Maynards steht zur Prüfung der vorgelegten Unterlagen eine Prüfungsfrist von zwei Wochen zu. Entfällt der Sicherungszweck, so ist Maynards zur Rückzahlung dieser Sicherheitsleistung innerhalb von weiteren zwei Wochen verpflichtet. 2.5 Der Käufer ist neben der Verpflichtung zur Kaufpreiszahlung zur Zahlung einer Käuferprämie in Höhe des jeweils angegebenen Prozentsatzes vom Nettokaufpreis sowie der ggf. auf die Käuferprämie entfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer an Maynards verpflichtet. 2.6 Der Kaufpreis, eine etwaige Sicherheitsleistung gemäß Ziff. 2.2 bis 2.4 sowie die Käuferprämie sind ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig, wenn nicht ein anderes Zahlungsziel schriftlich vereinbart ist.
Aufrechnung, Zurückbehaltung Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Vertragspartner ist nur zulässig, wenn es sich bei dem behaupteten Gegenrecht um eine unbestrittene, rechtskräftig festgestellte oder entscheidungsreife Forderung handelt oder der Vertragspartner ein mängelbedingtes Gegenrecht aus demselben Vertrag geltend macht.
Abbau und Abnahme, Versicherungspflicht 4.1 Die Pflicht zum Abbau und zur Abnahme des jeweils erworbenen Gegenstandes stellt eine vertragliche Hauptpflicht des Vertragspartners dar. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind sämtliche erworbenen Gegenstände am jeweils angegebenen Artikelstandort vom Vertragspartner auf dessen Gefahr und Kosten abzubauen und abzuholen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, mit dem Verkäufer hierzu einen innerhalb des angegebenen Terminfensters liegenden Termin oder, soweit kein solches angegeben ist, einen Termin innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss, zum Abbau/zur Abholung am angegebenen Standort des Kaufgegenstands zu vereinbaren. Voraussetzung für die Abholung ist, dass der Vertragspartner die ihm obliegenden Verpflichtungen erfüllt hat, insbesondere die Zahlung gemäß Ziffer 2 geleistet und den Nachweis der Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 4.2 erbracht hat. 4.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, zum Zeitpunkt des Abbaus/der Abholung eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von EUR 5 Mio. zu unterhalten, welche jegliche von ihm bzw. seinen Erfüllungsgehilfen zu verantwortenden Schäden bei Abbau/Abholung abdeckt, und den Unterhalt einer solchen Haftpflichtversicherung gegenüber Maynards nachzuweisen.
Zahlungs- und Abnahmeverzug 5.1 Leistet der Vertragspartner nicht innerhalb von fünf Werktagen ab Rechnungserhalt oder bis zu einem anderweitig vereinbarten, späteren Fälligkeitszeitpunkt, so gerät der Vertragspartner in Zahlungsverzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Während des Zahlungsverzugs ist die Forderung mit 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. 5.2 Gerät der Vertragspartner mit seiner Zahlungsverpflichtung oder seiner Abbau- bzw. Abnahmeverpflichtung in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer dem Vertragspartner gesetzten angemessenen Nachfrist vom Kaufvertrag zurückzutreten. Die Pflicht des Vertragspartners zur Zahlung der Käuferprämie bleibt auch bei einem solchen Rücktritt bestehen, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass Maynards kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. 5.3 Nach erfolglosem Ablauf einer dem Vertragspartner für den Abbau bzw. die Abholung gesetzten angemessenen Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, auf Kosten des Vertragspartners - den Abbau vornehmen zu lassen, - den Gegenstand einlagern zu lassen, - den Gegenstand für Rechnung des Vertragspartners anderweitig zu verwerten sowie - den Gegenstand zu verschrotten. Das Recht des Verkäufers zum Rücktritt bleibt hiervon unberührt.
Exportkontrolle Der jeweilige Kaufvertrag wird unter dem Vorbehalt geschlossen, dass der Abschluss dieses Vertrags sowie seine Durchführung weder gegen Vorschriften des jeweils anwendbaren Exportkontrollrechts (einschließlich Sanktionen) verstoßen, noch einer exportkontrollrechtlichen Genehmigung bedarf. Der jeweilige Kaufvertrag wird ferner unter dem Vorbehalt geschlossen, dass der Vertragspartner, sein Vertreter oder ein etwaiger Endabnehmer nicht von nationalen oder internationalen Embargo-Maßnahmen oder Sanktionen nach dem jeweils anwendbaren Recht betroffen ist. Maynards bzw. den Verkäufer trifft keine Verantwortung für etwaige Verzögerungen wegen der Aufklärung diesbezüglicher Umstände. Den Vertragspartner treffen insoweit Mitwirkungspflichten.
Beschaffenheit, Gewährleistung 7.1 Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, handelt es sich bei sämtlichen Kaufgegenständen um gebrauchte bzw. nicht neu hergestellte Sachen. Nur in der Beschreibung ausdrücklich erwähntes Zubehör wird mitverkauft. 7.2 Gebrauchte bzw. nicht neu hergestellte Sachen werden verkauft, wie sie stehen und liegen. Maßgeblich ist der Zustand zum Zeitpunkt der Beendigung eines angegebenen Besichtigungszeitraums; Interessenten sind daher dringend aufgefordert, den Kaufgegenstand zu besichtigen und selbst zu untersuchen. Bildliche Darstellungen sind unverbindlich und können vom Original abweichen. 7.3 Bei gebrauchten bzw. nicht neu hergestellten Sachen beschränken sich die Rechte des Käufers wegen eines Mangels auf Schadensersatz nach Maßgabe nachstehender Ziff. 8. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
Haftung 8.1 Maynards haftet gegenüber dem Vertragspartner – gleich aus welchem Rechtsgrund – wegen Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung seitens Maynards, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, nach den gesetzlichen Vorschriften. 8.2 In Fällen einfach fahrlässiger Pflichtverletzung haftet Maynards nur - für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie - für Schäden aus der Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf; in diesen Fällen ist die Haftung jedoch auf den typischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. 8.3 Eine Haftung nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie in Fällen - der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie - des arglistigen Verschweigens eines Mangels bleibt hiervon unberührt. 8.4 Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt im gleichen Umfang auch zugunsten der Organe, Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Maynards. 8.5 Tritt Maynards als Vertreter eines Auftraggebers auf, gilt die Haftungsbeschränkung nach Maßgabe vorstehender Ziffern 8.1, 8.2 und 8.3 entsprechend auch zu dessen Gunsten sowie entsprechend Ziffer 8.4 zugunsten von dessen Organen, Vertretern, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
Rechtswahl, Gerichtsstand 9.1 Das Recht der Bundesrepublik Deutschland findet unter Ausschluss des internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts, auf sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen Maynards und dem Vertragspartner sowie auf diese AGB Anwendung. 9.2 Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand – auch internationaler – für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen Maynards und dem Vertragspartner ergebenden Streitigkeiten Starnberg, Deutschland. Das Recht von Maynards, den Vertragspartner an seinem Sitz zu verklagen, bleibt hiervon unberührt.
B. Besondere Bestimmungen für Veräußerungsgeschäfte im fremden Namen
Veräußerung ohne Namensnennung Soweit dem Vertragspartner vor bzw. bei Abschluss eines Veräußerungsgeschäftes lediglich der Umstand offenbart wird, dass Maynards in fremden Namen handelt, ohne dass ihm Person des Verkäufers mitgeteilt wird, erklärt sich der Vertragspartner damit einverstanden, dass ihm Person und Anschrift des Verkäufers erst nach Abschluss des Veräußerungsgeschäfts mitgeteilt werden.
Keine Prüfungspflicht von Maynards Maynards trifft im Verhältnis zum Vertragspartner keine eigenständige Verpflichtung zur Untersuchung der Kaufgegenstände und zur Überprüfung der Angaben des Verkäufers. Der Vertragspartner erhält Gelegenheit, den Kaufgegenstand selbst zu untersuchen.
C. Besondere Bestimmungen für Veräußerungsgeschäfte im eigenen Namen
Selbstbelieferungsvorbehalt Maynards ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn trotz eines entsprechend abgeschlossenen Deckungsgeschäfts mit einem Dritten aus nicht von Maynards zu vertretenden Gründen der jeweilige Kaufgegenstand von dem Dritten nicht richtig oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt wird. Maynards verpflichtet sich, diesen Umstand dem Vertragspartner umgehend nach Kenntniserlangung mitzuteilen und etwaig geleistete Zahlungen unverzüglich an den Vertragspartner zurückzuerstatten.
D. Besondere Bestimmungen für Online-Auktionen
Teilnahmevoraussetzungen 1.1 Die Teilnahme setzt eine kostenlose Registrierung auf der Auktionsplattform sowie eine Zulassung zur Versteigerung durch Maynards voraus. Der jeweilige Teilnehmer hat im Registrierungsformular wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Person zu machen und die Angaben aktuell zu halten. 1.2 Ein Anspruch auf die Registrierung auf der Auktionsplattform sowie auf die Zulassung zur Teilnahme an einer bestimmten Auktion besteht nicht. Der Widerruf der Registrierung, die Zulassung zur Teilnahme an einer bestimmten Auktion sowie deren Widerruf stehen im freien Ermessen von Maynards. 1.3 Es obliegt dem Teilnehmer, ein sicheres Passwort zu vergeben und das von ihm vergebene Passwort geheim zu halten. Hat er Anhaltspunkte dafür, dass seine Zugangsdaten einem unberechtigten Dritten bekannt geworden sind, so ist er verpflichtet, diesen Umstand Maynards anzuzeigen und seinen Zugang per E-Mail an europe@maynards.com sperren zu lassen.
Vertragsschluss 2.1 Die auf der Auktionsplattform eingestellten Lose sind lediglich als Aufforderung an die interessierten Teilnehmer der Auktion zu verstehen, unter Einhaltung des durch die Auktionsplattform vorgegebenen Verfahrens ihrerseits ein rechtsverbindliches Vertragsangebot durch Eingabe eines selbstgewählten Kaufpreises („Gebot“) oder durch die Betätigung der ggf. freigeschalteten Sofortkauf-Option abzugeben. 2.2 Das jeweilige Gebot bzw. die Ausübung der ggf. freigeschalteten Sofortkauf-Option ist unwiderruflich. Die Bindung des jeweiligen Teilnehmers an sein Gebot erlischt, wenn vor Ende der Auktionslaufzeit von einem anderen Teilnehmer ein höheres Gebot abgegeben wird oder die ggf. freigeschaltete Sofortkauf-Option von einem anderen Teilnehmer betätigt wird. 2.3 Eine etwaige Annahme des Gebots bzw. des Sofortkauf-Angebots des jeweiligen Teilnehmers durch Maynards erfolgt innerhalb von drei Werktagen ab dem auf das Ende der Auktionslaufzeit folgenden Tag. Der Vermerk auf der Auktionsplattform, dass der jeweilige Teilnehmer das höchste Gebot abgegeben hat, stellt keine Annahme des Angebots des Teilnehmers durch Maynards dar. 2.4 Nimmt Maynards das Angebot des Teilnehmers nur unter Vorbehalt an, so kommt ein Vertrag nur zustande, wenn Maynards den Wegfall des Vorbehalts innerhalb von zehn Kalendertagen erklärt. 2.5 Die Übersendung einer Pro-forma-Rechnung oder Rechnung gilt als Annahme des Angebots bzw. Wegfall des Vorbehalts bei einer zuvor nur unter Vorbehalt erklärten Annahme des Angebots.
Auktionslaufzeit 3.1 Maßgeblich ist allein die Systemzeit auf dem für den Betrieb der Auktionsplattform genutzten Computersystem. 3.2 Wird innerhalb von drei Minuten vor Ablauf der Auktionslaufzeit ein Höchstgebot abgegeben, so verlängert sich die Auktionslaufzeit jeweils um weitere drei Minuten. 3.3 Maynards behält sich vor, die Laufzeit von Online-Auktionen zu verkürzen bzw. Online-Auktionen vorzeitig zu beenden.
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